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   BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94   

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https://dejure.org/1994,3640
BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94 (https://dejure.org/1994,3640)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1994 - III ZR 57/94 (https://dejure.org/1994,3640)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1994 - III ZR 57/94 (https://dejure.org/1994,3640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Revision - Wirksamkeit eines Bebauungsplans - Erfordernis der gesonderten ordnungsgemäßen Ausfertigung aller Teile eines Bebauungsplans - Maßgeblichkeit der zweifelsfreien Zuordnungmöglichkeit der gesonderten Teile zum Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47
    Voraussetzungen für die Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Rahmen ein er Baulandsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2927 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94
    Die teilweise Ablehnung des Verwerfungsantrags im Verfahren nach § 47 VwGO hat nach der Rechtsprechung des Senats zwischen den Beteiligten eine der materiellen Rechtskraft zumindest entsprechende Wirkung in dem Sinne, daß der bestätigte Teil der Norm im Verhältnis der Parteien als gültig anzusehen ist (BGHZ 77, 338, 341; vgl. auch BVerwGE 65, 131, 136 f).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94
    Die teilweise Ablehnung des Verwerfungsantrags im Verfahren nach § 47 VwGO hat nach der Rechtsprechung des Senats zwischen den Beteiligten eine der materiellen Rechtskraft zumindest entsprechende Wirkung in dem Sinne, daß der bestätigte Teil der Norm im Verhältnis der Parteien als gültig anzusehen ist (BGHZ 77, 338, 341; vgl. auch BVerwGE 65, 131, 136 f).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 54, 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94
    Für das baden-württembergische Landesrecht hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in diesem Sinne entschieden (VGH Bad.-Württ. NVwZ-RR 1991, 20; so auch OLG Stuttgart NVwZ 1991, 916, 917 [OLG Stuttgart 11.12.1990 - 10 U 278/89]; Ziegler.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1986 - 10 C 10/86

    Verlegung; Bachlauf; Flußlauf; Gemeinde; Planaufstellung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94
    Für eine Überprüfung des ursprünglichen Bebauungsplans "Im Gesetz" ist nämlich hier schon deshalb kein Raum mehr, weil dieser Bebauungsplan bereits Gegenstand eines von den Beteiligten zu 1 und 2 betriebenen Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz war, mit dem Ergebnis, daß das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan zwar teilweise für unwirksam erklärt, im übrigen aber den Antrag abgelehnt, also hinsichtlich des nicht für unwirksam erklärten Teils die Gültigkeit des Bebauungsplans bestätigt hat (10 C 10/86 OVG Rheinland-Pfalz).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Nichtvorlagebeschwerde zurückgewiesen und ausgesprochen, daß eine gesonderte Ausfertigung aller Bestandteile des Bebauungsplans bundesrechtlich nicht geboten ist, wenn die Identität des vom Normgeber gewollten und des verkündeten Inhalts des Bebauungsplans anderweitig hinreichend gewährleistet ist (BVerwG NVwZ 1992, 371, 372 f).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1990 - 10 U (Baul) 278/89

    Formerfordernisse hinsichtlich der Ausfertigung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94
    Für das baden-württembergische Landesrecht hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in diesem Sinne entschieden (VGH Bad.-Württ. NVwZ-RR 1991, 20; so auch OLG Stuttgart NVwZ 1991, 916, 917 [OLG Stuttgart 11.12.1990 - 10 U 278/89]; Ziegler.
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 194/09

    Unterhaltsregress des Scheinvaters: Durchbrechung der Rechtsausübungssperre

    Insoweit unterscheidet sich die gesetzliche Wirkung der rechtlichen Vaterschaft nicht von der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen (vgl. insoweit BGH Urteile vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04 - NJW-RR 2006, 712 Rn. 15; vom 26. Juli 2005 - X ZR 109/03 - NJW 2006, 63 Rn. 12 f. und vom 29. September 1994 - III ZR 57/94 - NVwZ 1995, 412).
  • BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96

    Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der

    Zwar hat die Entscheidung im Normenkontrollverfahren, durch die die Gültigkeit des Bebauungsplans bestätigt wird, für die Beteiligten eine der materiellen Rechtskraft zumindest entsprechende Wirkung in dem Sinne, daß die bestätigte Norm im Verhältnis der Parteien als gültig anzusehen ist (BGHZ 77, 338, 341; Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - III ZR 57/94 - NVwZ 1995, 412 f).
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